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   BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99   

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https://dejure.org/1999,15304
BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99 (https://dejure.org/1999,15304)
BVerfG, Entscheidung vom 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99 (https://dejure.org/1999,15304)
BVerfG, Entscheidung vom 26. August 1999 - 1 BvR 1403/99 (https://dejure.org/1999,15304)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer eA, mit der dem vorläufig bestellten Vormund bis zur Hauptsacheentscheidung die Herausgabe eines Kindes aufgegeben werden soll

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99
    Die Ablehnung vorläufigen Rechtsschutzes kann zwar grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 77, 381, 400).

    Der Grundsatz der Subsidiarität erfordert jedoch - neben der Erschöpfung des Rechtsweges im gerichtlichen Eilverfahren - zugleich, daß ein Beschwerdeführer die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern, so daß auch die Erschöpfung des Rechtsweges in der Hauptsache geboten sein kann, wenn nach der Art der gerügten Grundrechtsverletzung das Hauptsacheverfahren die Möglichkeit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 77, 381 [401]).

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99
    Denn Ausgangspunkt der Überlegungen zur verfassungsmäßigen Notwendigkeit einer eigenständigen Interessenvertretung für Kinder ist die Erkenntnis, daß der verfassungsrechtliche Grundrechtsschutz für Kinder und ihr aus Art. 103 Abs. 1 GG herzuleitender Anspruch auf rechtliches Gehör eine Verfahrensgestaltung verlangt, die eine eigenständige Wahrnehmung der Kindesbelange sicherstellt (vgl. BVerfG, EuGRZ 1998, 612 [617]).
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99
    Gerade in kindschaftsrechtlichen Verfahren, in denen Fragen des Sorge- und Umgangsrechts berührt werden, ist die Verfahrensdauer von besonderer Bedeutung (vgl. nur BVerfG, FamRZ 1997, S. 871 ff.).
  • BVerfG, 28.07.1999 - 1 BvR 1006/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit dem Psychotherapeutengesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99
    Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt in diesen Fällen damit unter anderem auch voraus, daß die gerügten Grundrechtsverletzungen nicht in erster Linie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes betreffen und die beantragte Entscheidung von keiner weiteren - im instanzgerichtlichen Verfahren noch möglichen - tatsächlichen Aufklärung mehr abhängig ist (vgl. BVerfGE, a. a. O. und zuletzt BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 1999 - 1 BvR 1006/99 -).
  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.08.1999 - 1 BvR 1403/99
    a) Nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG soll im Interesse der Entlastung des Bundesverfassungsgerichts eine möglichst umfassende Prüfung der Beschwerdepunkte durch die Instanzgerichte erfolgen (vgl. BVerfGE 16, 124 [127]).
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